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Prüfung von Leitern & Tritten nach BetrSichV & DGUV 208-016

Leitern und Tritte sind als technische Arbeitsmittel Tag für Tag in vielen Betrieben im Einsatz und können aufgrund ihrer Belastung und Beanspruchung zum Sicherheitsrisiko werden. 

Damit Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter oder von Besuchern der Arbeitsstätte gewährleistet ist, sind Unternehmer, die Leitern und Tritte bereitstellen, dazu verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen. 

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, dann kontaktieren Sie uns gerne; wir führen die Prüfung nach DGUV 208-016 fachgerecht und kompetent für Sie durch – herstellerunabhängig und bundesweit! Lassen Sie Ihre Leitern und Tritte durch uns bei Ihnen vor Ort prüfen und kommen Sie damit Ihrer Prüfpflicht als Unternehmer nach. Unsere Kosten berechnen wir nach Komplexität und Aufwand. 


Wussten Sie schon 

Wie häufig sollten Leitern und Tritte geprüft werden? 

Leitern und Tritte müssen mindestens alle 12 Monate geprüft werden. Die Prüfintervalle richten sich nach den Betriebsverhältnissen, diese werden in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. Die wiederkehrende Prüfung der Leitern und Tritte muss jedoch spätestens nach 12 Monaten erfolgen. Das Ergebnisse muss dokumentiert werden. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt die Durchführung einer regelmäßigen wiederkehrenden Prüfung nach DGUV 208-016 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor. Die Art, den Umfang und die Fristen der Prüfung sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. 

Wer darf Leitern und Tritte prüfen?
Die Betriebssicherheitsverordnung   besagt,   dass     jeder Unternehmer  dafür sorgen muss, dass eine befähigte und von    ihm     beauftragte    Person    Leitern   und         Tritte wiederkehrend  auf   deren   ordnungsgemäßen     Zustand prüft.  Befähigte   Personen   müssen  nachweisen  können, dass  sie   über die erforderlichen  Kenntnisse  zur  Prüfung von Arbeitsmitteln verfügen.


Welche Punkte sind bei der Kontrolle einer Leiter zu prüfen?
Bauteile, wie Holme, Sprossen, Stufen und das Zubehör, sollten bei jeder Leiterprüfung auf folgende Punkte kontrolliert werden:

Verformung, Beschädigung, Abnutzung, Funktionsfähigkeit, scharfe Kanten, Befestigung, Vollständigkeit, Schmierung, Kennzeichnung.


 


           

 

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